Auch in dieser ausserordentlicher Situation sind wir für Sie da.
Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Nottestament oder mündliches Testament
Diese Art Testament ist für Notfälle vorgesehen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, ein eigenhändiges oder öffentlich beurkundetes Testament zu errichten.
Zum Beispiel weil man lebensbedrohlich krank, oder schwer verletzt ist und in Lebensgefahr schwebt, bei Epidemien usw.
Für ein mündliches Testament sind zwei Zeugen nötig, die weder mit dem Verfasser verwandt sind,
noch im Testament begünstigt sein dürfen.
Es braucht die schriftliche Erklärung der Zeugen aus welchem Grunde ein Nottestament erstellt wurde.
Nach der Niederschrift müssen die Zeugen den letzten Willen mit dem Datum und ihrer Unterschrift versehen und unverzüglich durch eine Amtsstelle beurkunden lassen.
14 Tage nachdem der Verfasser wieder in der Lage ist, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament abzufassen, wird das Nottestament ungültig.
Dennoch ist es empfehlenswert, es ausdrücklich zu widerrufen, um Unsicherheiten bei der Testamentseröffnung zu vermeiden.
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